Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Oth.View
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Dienstleistungen, Produktionen und Verträge der Brand Oth.View.
Oth.View wird gemeinschaftlich geführt von Janick Brändli (Founder) und Severin Leuzinger (Co-Founder). Sämtliche Rechtsgeschäfte, Fakturierungen und Verträge laufen bis auf Weiteres über die rechtliche Trägerschaft der Einzelfirma Leuzinger Visuals, mit Sitz in der Schweiz. Vertragspartner des Kunden ist somit die Einzelfirma Leuzinger Visuals.
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Auftragserteilung und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) eines Angebots von Oth.View durch den Kunden zustande.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs sind separat zu vergüten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern umsatzsteuerpflichtig).
Nach Vertragsabschluss kann Oth.View eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamthonorars verlangen. Die Produktion startet erst nach Erhalt dieser Anzahlung.
Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge auf das angegebene Konto von Leuzinger Visuals zu bezahlen.
4. Annullierung / Stornierung durch den Kunden
Wird ein bereits bestätigter Auftrag durch den Kunden storniert, hat Oth.View Anspruch auf Ersatz der bereits entstandenen Kosten sowie auf ein Ausfallhonorar:
Bis 7 Tage vor Drehbeginn: Kostenlos (bereits geleistete Vorarbeiten ausgenommen).
5 bis 4 Tage vor Drehbeginn: 30% des vereinbarten Gesamthonorars.
Weniger als 48 Stunden vor Drehbeginn: 100% des vereinbarten Gesamthonorars.
5. Höhere Gewalt und Wetterrisiko
Kann ein Dreh aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Wetter, technischer Defekt) durch Oth.View nicht durchgeführt werden, bemüht sich das Team um adäquaten Ersatz oder einen Ersatztermin. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Ist ein Aussendreh wetterbedingt nicht möglich, entscheiden Oth.View und der Kunde gemeinsam über eine Verschiebung. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten (z. B. gemietetes Sonderequipment, Locations) trägt der Kunde.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen erstellten Video-, Audio- und Bilddaten bleibt vollumfänglich bei den Urhebern von Oth.View.
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Bearbeitung des Materials (z. B. Umschneiden, eigenständige Farbkorrekturen) ist ohne schriftliche Zustimmung von Oth.View untersagt.
Die Rohdaten (RAW-Material) verbleiben bei Oth.View und werden dem Kunden nicht standardmässig ausgehändigt, ausser dies wurde vorab explizit schriftlich vereinbart und separat vergütet.
7. Eigenwerbung
Oth.View ist berechtigt, die produzierten Videos, Ausschnitte, Standbilder oder Behind-the-Scenes-Material für die eigene Website (oth.view.ch), Social-Media-Kanäle sowie Showreels zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) dem ausdrücklich widerspricht.
8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass alle für die Produktion notwendigen Informationen, Briefings, Zugänge, Drehgenehmigungen und Rechte (z. B. Markenrechte, Rechte an Personenbildern vor Ort) rechtzeitig und vollumfänglich vorliegen.
Entstehen Verzögerungen am Set durch Verspätung oder mangelnde Vorbereitung des Kunden, wird die Wartezeit zum regulären Stundensatz der Crew nachbelastet.
9. Haftung und Mängel
Die Haftung von Leuzinger Visuals / Oth.View beschränkt sich auf Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für Folgeschäden, Datenverlust oder entgangenen Gewinn des Kunden ist ausgeschlossen.
Mängelrügen bezüglich des gelieferten Materials müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen. Danach gilt das Werk als abgenommen. Technische oder geschmackliche Abweichungen im Rahmen der künstlerischen Freiheit des Regisseurs/DOP stellen keinen Mangel dar.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf alle Verträge und Vereinbarungen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der gesetzlichen Trägerschaft (Leuzinger Visuals, Schweiz).